Bei uns erhalten Sie physiotherapeutische Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung. Unsere spezialisierten Therapeuten stellen eigenständig Diagnosen und erstellen individuelle Behandlungspläne.
Bei uns sind physiotherapeutische Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung möglich. Unsere Physiotherapeuten mit der Zusatzqualifikation als sektorale Heilpraktiker (Physiotherapie) können eigenständig eine Diagnose stellen und den Behandlungsplan erstellen.
Nach einer ausführlichen Beratung und Untersuchung erfolgt die Diagnose sowie die Planung der individuellen Therapie. Diese Zusatzqualifikation gibt es seit 2009 und ermöglicht eine ganzheitliche physiotherapeutische Betreuung.
Sollte die Befundlage unklar sein, wird der Patient trotzdem zu einem Facharzt weitergeleitet, um das Krankheitsbild weiter abklären zu lassen. Dieser kann dann ggf. ein bildgebendes Verfahren durchführen lassen.
Die Behandlung durch den sektoralen Heilpraktiker wird ohne ärztliche Verordnung aktuell noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sie erhalten eine Privatverordnung auf deren Grundlage die weitere physiotherapeutische Therapie erfolgt.
Je nach erbrachter Leistung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH" und eventuell auch nach der Gebührenordnung für Therapeuten „GebüTH" abgerechnet.
Patienten mit einer privaten Krankenversicherung, einer privaten Zusatzversicherung oder anderen Kostenträgern haben die Möglichkeit, die Rechnung einzureichen und eine Erstattung zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrem jeweiligen Kostenträger hinsichtlich der individuellen Vertragsinhalte und der daraus resultierenden Kostenübernahme.